2G Regelung für Erwachsene

Hallo ihr ihr Lieben,

am Dienstag den 23.11.21 hat das Land Sachsen-Anhalt die neue 15. Eindämmungsverordnung veröffentlicht. Diese Verordnung gilt ab Mittwoch den 24.11.21 (also ab jetzt).

Hier wird leider auch für uns die 2G-Regelung zur Pflicht. Das heißt für Erwachsene ab 18 Jahren dürfen wir nur noch Eintritt in die Tanzschule gewähren wenn ihr geimpft und genesen seid. Diese Regelung gilt leider auch für Eltern die ihre Kinder zum Training bringen und auf die Kinder warten.

Für Kinder und Jugendliche bis Vollendung des 18.Lebensjahres gibt es keine weiteren Bedingungen.

Für alle gilt in den Aufenthaltsräumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Für alle Erwachsenen in unseren Kursen, welche wir nicht mehr begrüßen dürfen sind wir derzeit dabei, eine Lösung zu finden, wie wir vielleicht dennoch irgendwie tanzen können.

Bitte bleibt gesund und munter und passt auf euch auf.

Euer Studio 4 Team

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